AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Foto & Gestaltung Kerstin Huber

Ulrich-Nanshaimer-Straße 9
85652 Landsham

Stand: September 2026

I. Geltungsbereich


(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Foto & Gestaltung Kerstin Huber, nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt, und ihren Kunden über die angebotenen Leistungen, insbesondere im Bereich Fotorestaurierung und Fotokurse.

 

(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für Verbraucher gelten.

 

(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

 

(4) Die AGB können auf der Website von Foto & Gestaltung Kerstin Huber eingesehen, heruntergeladen und gespeichert werden.

 

II. Vertragsschluss


(1) Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Auftragnehmerin das Angebot des Kunden ausdrücklich bestätigt oder die vereinbarte Leistung ausführt.

 

(2) Bei Fotorestaurierungen erfolgt die Beauftragung in der Regel nach vorheriger Absprache über Art und Umfang der gewünschten Leistung.

 

(3) Bei Fotokursen kommt der Vertrag zustande, sobald die Anmeldung von Foto & Gestaltung Kerstin Huber bestätigt wurde

 

(4) Mit der Anmeldung zu einem Fotokurs bzw. der Beauftragung einer Fotorestaurierung erkennt der Kunde die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden AGB an, sofern er vor Vertragsschluss auf diese hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.

 

III. Leistungen und Gestaltung


(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung, dem Angebot, der Kursbeschreibung oder der Auftragsbestätigung.

 

(2) Bei der Gestaltung und Bearbeitung ist die Auftragnehmerin, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, in der Wahl der künstlerischen und technischen Mittel frei.

 

(3) Bei Fotorestaurierungen richtet sich das Ergebnis insbesondere nach dem Zustand, der Qualität und der vorhandenen Bildinformation des Ausgangsmaterials. Eine vollständige Wiederherstellung eines ursprünglich vorhandenen Zustands kann nicht garantiert werden, wenn die erforderlichen Bildinformationen im Ausgangsmaterial nicht mehr vorhanden sind.

 

(4) Bei Restaurierungsarbeiten können trotz sorgfältiger Bearbeitung sichtbare Abweichungen von der ursprünglichen Vorlage verbleiben. Insbesondere bei stark beschädigten, verblassten oder unvollständigen Originalen können einzelne Bildbereiche nur angenähert rekonstruiert werden.

 

(5) Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

IV. Fotorestaurierung

 

(1) Der Kunde stellt der Auftragnehmerin die für die Restaurierung erforderlichen Vorlagen, insbesondere alte Fotografien, Negative oder sonstige Bildvorlagen, zur Verfügung.

 

(2) Fotorestaurierungen werden ausschließlich gegen Vorauskasse durchgeführt. Die Bearbeitung beginnt grundsätzlich erst nach vollständigem Eingang des vereinbarten Rechnungsbetrags.

 

(3) Die vom Kunden übergebenen Originale bleiben Eigentum des Kunden. Durch die Übergabe zur Bearbeitung geht kein Eigentum an den Originalen auf die Auftragnehmerin über.

 

(4) Die Auftragnehmerin behandelt die übergebenen Originale mit der gebotenen Sorgfalt. Bei historischen, beschädigten oder besonders empfindlichen Vorlagen kann aufgrund ihres Zustands ein erhöhtes Risiko bestehen. Soweit ein besonderes Risiko erkennbar ist, wird der Kunde hierüber nach Möglichkeit vor Beginn der Bearbeitung informiert.

 

(5) Wird ein zur Restaurierung eingesandtes Original zurückgesendet, ohne dass die vereinbarte Restaurierungsleistung durchgeführt und der hierfür fällige Rechnungsbetrag bezahlt wurde, kann die Auftragnehmerin für die bereits erbrachten und nicht vergüteten Aufwendungen, insbesondere für die Annahme, Sichtung, Beurteilung, Vorbereitung und Bearbeitung des Auftrags, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 € berechnen. Zusätzlich werden die tatsächlich anfallenden Kosten für den versicherten Rückversand berechnet.

Die Aufwandsentschädigung gilt insbesondere für die bereits aufgewendete Arbeitszeit und ist unabhängig von den Kosten des Rückversands. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand bzw. Schaden entstanden ist.

 

(6) Stellt sich während der Bearbeitung heraus, dass die vereinbarte Restaurierungsleistung aufgrund des Zustands oder der Beschaffenheit der Vorlage technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden kann, wird die Auftragnehmerin den Kunden hierüber informieren. Bereits erbrachte Leistungen können entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang bzw. dem bereits entstandenen Aufwand abgerechnet werden. Für noch nicht erbrachte Leistungen bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

 

(7) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, für einzelne Arbeitsschritte geeignete externe Dienstleister, beispielsweise für Druck, Scan- oder Laborleistungen, einzusetzen.

 

(8) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde nach Abschluss der Restaurierung die vereinbarte digitale Datei bzw. die vereinbarten Ausdrucke. Die Herausgabe unbearbeiteter Arbeitsdateien, Zwischenstände oder sonstiger interner Arbeitsdaten ist nicht geschuldet.

 

(9) Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, digitale Arbeitsdateien oder restaurierte Dateien dauerhaft aufzubewahren. Eine dauerhafte Datensicherung ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

 

V. Voransicht, Korrekturwünsche und Mängel bei Fotorestaurierungen

 

(1) Nach Abschluss der digitalen Restaurierungsarbeiten erhält der Kunde eine digitale Voransicht der restaurierten Bilddatei. Die Voransicht kann mit einem Wasserzeichen inkl. eindeutiger Bezeichnung versehen sein und dient ausschließlich der Prüfung und Freigabe der restaurierten Arbeit.

 

(2) Der Kunde hat die Möglichkeit, anhand der Voransicht Korrektur- und Änderungswünsche mitzuteilen. Die gewünschten Änderungen sollen möglichst vollständig und gesammelt mitgeteilt werden.

 

(3) Die Auftragnehmerin setzt die vom Kunden innerhalb dieser Korrekturrunde mitgeteilten Änderungswünsche, soweit technisch und gestalterisch möglich, entsprechend der getroffenen Vereinbarung um. Anschließend erhält der Kunde eine weitere Voransicht der geänderten restaurierten Bilddatei.

 

(4) Weitere Änderungs- oder Korrekturwünsche, die erst nach dieser Korrekturrunde mitgeteilt werden und nicht auf einem von der Auftragnehmerin zu vertretenden Mangel beruhen, gelten als zusätzlicher Änderungsauftrag und können gesondert berechnet werden. Dies gilt insbesondere für nachträglich hinzukommende Änderungswünsche, die bei der vorherigen Korrekturrunde noch nicht mitgeteilt wurden.

 

(5) Die Auftragnehmerin weist den Kunden vor einer kostenpflichtigen zusätzlichen Bearbeitung auf die voraussichtlich entstehenden Kosten hin.

 

(6) Ein Mangel liegt insbesondere dann vor, wenn die ausgeführte Leistung von der ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder ein vereinbarter Änderungswunsch trotz eindeutiger Mitteilung nicht oder fehlerhaft umgesetzt wurde. In einem solchen Fall gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Auftragnehmerin erhält zunächst die Möglichkeit zur Prüfung und, soweit ein Mangel vorliegt, zur Nacherfüllung.

 

(7) Nicht als Mangel gelten gestalterische Vorstellungen oder Änderungswünsche, die der Kunde im Rahmen der vereinbarten Korrekturrunde nicht mitgeteilt hat und die erst nachträglich geäußert werden.

 

(8) Die endgültige Fertigstellung bzw. der Druck des restaurierten Fotos erfolgt erst nach Freigabe der letzten Voransicht durch den Kunden. Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass die von ihm gewünschten Änderungen in der Voransicht berücksichtigt wurden.

 

(9) Nach der Freigabe wird die restaurierte Bilddatei zur vereinbarten Endfertigung an das beauftragte Fachlabor übermittelt. Nach Fertigstellung des Drucks wird dieser zusammen mit dem Originalfoto auf dem vereinbarten Versandweg an den Kunden zurückgesendet oder zur Abholung bereitgestellt.

 

(10) Soweit zusätzlich eine digitale JPEG-Datei vereinbart wurde, wird diese nach Abschluss der Bearbeitung in der vereinbarten Größe per E-Mail oder über einen vereinbarten Download bereitgestellt.

 

VI. Originale, Rückgabe und Versand

 

(1) Der Versand von Originalfotos und anderen Vorlagen erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Risiko des Kunden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

 

(2) Die Auftragnehmerin kann dem Kunden für die Rücksendung der Originale die tatsächlich anfallenden Versandkosten berechnen.

 

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die zurückzugebenden Originale nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen oder die für eine Rücksendung erforderlichen Kosten zu übernehmen.

 

(4) Werden Originale trotz wiederholter Aufforderung nicht abgeholt oder kann eine Rücksendung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgen, können angemessene Lagerkosten berechnet werden.

 

(5) Eine Vernichtung oder anderweitige Verwertung nicht abgeholter Originale erfolgt nicht ohne vorherige angemessene Aufforderung und Ankündigung weiterer Schritte.

 

VII. Vergütung und Zahlung

 

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Kursbeschreibung oder der Rechnung.

 

(2) Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.

 

(3) Für Fotorestaurierungen gilt die vereinbarte Vorauskasse gemäß Ziffer IV. Absatz 2.

 

(4) Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche oder sonstige Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

(5) Soweit gesetzlich zulässig, kann die Auftragnehmerin die Durchführung weiterer Leistungen von der vollständigen Begleichung fälliger Rechnungen abhängig machen.

 

(6) Sofern die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewendet wird, wird Umsatzsteuer nicht ausgewiesen.

 

VIII. Nutzungsrechte und Urheberrecht


(1) Die Auftragnehmerin behält an eigenen fotografischen, grafischen und sonstigen schöpferischen Leistungen die ihr gesetzlich zustehenden Urheberrechte.

(2) Soweit im Rahmen einer Fotorestaurierung eine eigene schöpferische Leistung der Auftragnehmerin entsteht, erhält der Kunde an der fertiggestellten restaurierten Datei die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.

(3) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, umfasst die Nutzung der restaurierten Datei den privaten Gebrauch durch den Kunden.

(4) Eine weitergehende gewerbliche Nutzung, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung zu kommerziellen Zwecken bedarf einer entsprechenden Vereinbarung, soweit hierfür Nutzungsrechte der Auftragnehmerin erforderlich sind.

(5) Die gesetzlichen Rechte des Kunden sowie gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.

(6) Die Auftragnehmerin ist nicht berechtigt, vom Kunden zur Restaurierung übergebene private Familienfotos oder andere persönliche Bildvorlagen ohne dessen vorherige ausdrückliche Zustimmung zu eigenen Werbezwecken zu veröffentlichen.

 

IX. Rechte Dritter


(1) Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, der Auftragnehmerin die von ihm zur Bearbeitung übergebenen Bildvorlagen zur Verfügung zu stellen und die vereinbarte Bearbeitung durchführen zu lassen.

(2) Soweit der Kunde die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung von Bildmaterial durch die Auftragnehmerin verlangt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass hierfür erforderliche Rechte und Einwilligungen vorliegen.

(3) Der Kunde stellt die Auftragnehmerin von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der vom Kunden übernommenen Verpflichtungen nach diesem Abschnitt beruhen.

 

X. Haftung


(1) Die Auftragnehmerin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Auftragnehmerin nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(4) Für Schäden an vom Kunden übergebenen Originalen haftet die Auftragnehmerin nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Schäden an besonders wertvollen oder empfindlichen Originalen kann nicht pauschal ausgeschlossen werden.

(5) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass insbesondere bei historischen, bereits beschädigten oder empfindlichen Originalen ein erhöhtes Risiko weiterer Beschädigungen bestehen kann. Soweit ein solches Risiko vor Beginn der Bearbeitung erkennbar ist, wird die Auftragnehmerin den Kunden hierüber informieren.

(6) Für Leistungen externer Dienstleister haftet die Auftragnehmerin im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

 

 

XI. Liefer- und Bearbeitungszeiten

 

(1) Vereinbarte Bearbeitungs- und Lieferzeiten beginnen, sobald alle für die Durchführung erforderlichen Unterlagen, Originale und vereinbarten Zahlungen vollständig vorliegen.

(2) Angegebene Bearbeitungszeiten sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, voraussichtliche Zeitangaben.

(3) Verzögerungen aufgrund von Umständen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, insbesondere Krankheit, Ausfall technischer Systeme oder Verzögerungen bei beauftragten Dienstleistern, verlängern die Bearbeitungszeit angemessen.

(4) Die Auftragnehmerin informiert den Kunden über absehbare erhebliche Verzögerungen nach Möglichkeit rechtzeitig.

 

XII. Fotokurse - Anmeldung und Vertragsabschluss


(1) Die Anmeldung zu einem Fotokurs kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen.

 

(2) Für die Anmeldung werden die für die Durchführung des Kurses erforderlichen Angaben benötigt, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kursbezeichnung und Kursdatum.

 

(3) Der Vertrag über die Teilnahme am Fotokurs kommt zustande, sobald die Anmeldung von Foto & Gestaltung Kerstin Huber bestätigt wurde.

 

(4) Das jeweilige Kursentgelt ergibt sich aus der Kursbeschreibung bzw. der Buchungsbestätigung.

 

XIII. Fotokurse - Zahlung

 

(1) Das Kursentgelt wird nach Rechnungsstellung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig.

 

(2) Die Teilnahme am Kurs setzt grundsätzlich die vollständige Zahlung des Kursentgelts voraus, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

XIV. Fotokurse -Absage oder Verlegung durch die Kursanbieterin

 

(1) Foto & Gestaltung Kerstin Huber kann einen Kurs aus wichtigem Grund absagen oder auf einen anderen Termin verlegen.

 

(2) Ein wichtiger Grund kann insbesondere eine Erkrankung der Kursleiterin, eine unzumutbare Wetterlage oder ein anderer Umstand sein, der die ordnungsgemäße oder sichere Durchführung des Kurses erheblich beeinträchtigt.

 

(3) Die Teilnehmer werden über eine Absage oder Verlegung möglichst frühzeitig informiert.

 

(4) Bei einer Absage durch Foto & Gestaltung Kerstin Huber werden bereits geleistete Kursentgelte vollständig zurückerstattet.

 

(5) Bei einer Verlegung kann der Teilnehmer zwischen der Teilnahme am Ersatztermin und der Erstattung des bereits geleisteten Kursentgelts wählen.

 

(6) Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung.

 

XV. Fotokurse - Rücktritt und Stornierung durch den Teilnehmer

Eine Kursabmeldung ist per E-Mail oder telefonisch möglich. Der Rücktritt muss jedoch in Textform, beispielsweise per E-Mail, erklärt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Foto & Gestaltung Kerstin Huber.

 

(1) Der Teilnehmer kann bis einschließlich 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten und seine Anmeldung stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.

 

(2) Bei einem Rücktritt weniger als 14 Kalendertage, jedoch mehr als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn werden 25 % des Teilnahmeentgelts als Stornokosten berechnet. Ein bereits gezahltes Teilnahmeentgelt wird unter Einbehaltung der Stornokosten zurückerstattet.

 

(3) Bei einem Rücktritt weniger als 7 Kalendertage, jedoch mehr als 4 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn werden 35 % des Teilnahmeentgelts als Stornokosten berechnet. Ein bereits gezahltes Teilnahmeentgelt wird unter Einbehaltung der Stornokosten zurückerstattet.

 

(4) Bei einem Rücktritt ab dem vierten Tag vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen wird das vollständige Teilnahmeentgelt fällig.

 

(5) Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass durch den Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

(6) Benennt der Teilnehmer einen geeigneten Ersatzteilnehmer, der an seiner Stelle am gebuchten Kurs teilnimmt, entfällt die Stornogebühr, sofern der Ersatzteilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und die Teilnahme organisatorisch möglich ist.

 

XVI. Fotokurse - Kursunterlagen und Urheberrecht

 

(1) Die im Rahmen des Kurses zur Verfügung gestellten Unterlagen, Texte, Bilder und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt.

 

(2) Die Kursunterlagen dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch verwendet werden.

 

(3) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder gewerbliche Nutzung der Kursunterlagen ist nur mit vorheriger Zustimmung von Foto & Gestaltung Kerstin Huber zulässig, soweit nicht gesetzlich etwas anderes erlaubt ist.

 

XVII. Fotokurse - Wertgutscheine

 

(1) Foto & Gestaltung Kerstin Huber bietet Wertgutscheine für Fotokurse an.

 

(2) Der Gutschein berechtigt zur Verrechnung des auf dem Gutschein angegebenen Wertes mit der Teilnahmegebühr für einen von Foto & Gestaltung Kerstin Huber angebotenen Fotokurs.

 

(3) Die Einlösung erfolgt nach vorheriger Anmeldung zu einem verfügbaren Fotokurstermin. Ein Anspruch auf einen bestimmten Kurstermin besteht durch den Gutschein allein nicht.

 

(4) Reicht der Gutscheinwert zur Bezahlung des gebuchten Fotokurses nicht aus, ist der Differenzbetrag vom Teilnehmer zu bezahlen. Übersteigt der Gutscheinwert die Kursgebühr, verbleibt der Restbetrag als Guthaben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

(5) Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung besteht.

 

(6) Für die Einlösung eines Gutscheins gelten die zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Kursbedingungen.

 

XVIII. Bereits ausgestellte Gutscheine für Fotografie / Fotoshootings

 

(1) Bereits vor der Einstellung des Bereichs Fotografie ausgestellte und noch gültige Gutscheine für fotografische Leistungen können bis zum 31. Dezember 2026 nach vorheriger Terminvereinbarung eingelöst werden.

 

(2) Die Einlösung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Termine und nach vorheriger Absprache.

 

(3) Neue Aufträge im Bereich Fotografie werden nicht mehr angenommen.

 

(4) Für die Einlösung bereits ausgestellter Gutscheine gelten die zum Zeitpunkt des jeweiligen Gutscheinverkaufs vereinbarten Bedingungen, soweit diese wirksam vereinbart wurden und dieser Abschnitt keine abweichende Regelung enthält.

 

XIX. Verbraucherstreitbeilegung

 

Foto & Gestaltung Kerstin Huber ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

XX. Schlussbestimmungen

 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

 

(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

 

(3) Für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von Foto & Gestaltung Kerstin Huber vereinbart.

 

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 13:30 Uhr außerhalb der bayer. Schulferien

Smartphone Fotokurs und Fototour in München

Fotorestauration

Fotografin & Fotorestauratorin mit Fotostudio in Landsham bei München